Sitzung: 21.11.2007 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 68/032
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von
der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2008 und beschließt die
Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2008 sowie die in vollem
Wortlaut vorliegende 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der
Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen
und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.
Gefäßgröße |
Gebühren
2007 |
Gebühren
2008 |
Restmülltonnen |
||
  660 l Â
wöchentlich |
1.742,40 Euro |
1.623,60 Euro |
  770 l          “ |
2.032,80 Euro |
1.894,20 Euro |
1.100 l          “ |
2.904,00 Euro |
2.706,00 Euro |
    40 l Â
14-täglich |
52,80 Euro |
49,20 Euro |
    60 l          “ |
79,20 Euro |
73,80 Euro |
    80 l          “ |
105,60 Euro |
98,40 Euro |
  120 l          “ |
158,40 Euro |
147,60 Euro |
  240 l          “ |
316,80 Euro |
295,20 Euro |
  660 l          “ |
871,20 Euro |
811,80 Euro |
  770 l          “ |
1.016,40 Euro |
947,10 Euro |
1.100 l          “ |
1.452,00 Euro |
1.353,00 Euro |
Biotonnen |
||
  120 l Â
14-täglich |
13,20 Euro |
13,20 Euro |
  240 l Â
14-täglich |
26,40 Euro |
26,40 Euro |
Die Gebühr für das
Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.
Die
Tonnentauschgebühr pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr
übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für den
Tonnentausch vor Ort pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr
übernommen und auf 10,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe von gebrauchten Restmülltonnen wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und auf 15,00 Euro pro Tonne festgesetzt.
Die Gebühr für das
Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr
übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und
138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt.
Die Gebühr für den
Sperrmüllexpress wird mit 40,00 Euro festgesetzt.
Ab einer dritten
normalen Sperrgutanmeldung wird eine Gebühr von 20,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe von Bauschutt wird mit 5,00 Euro je 50 Liter festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe eines Restmüllsackes bis zu 120 l beträgt 4,00 Euro.
Die Gebühr für
Sonderleerungen beträgt für Altpapiercontainer 11,21 Euro.
Für
Restmülltonnen/gelbe Tonnen beträgt die Gebühr 1/26 der
aktuellen Gebühr.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.â€
Günter Scheib