Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

 

Die als Anlage in vollem Wortlaut vorliegende 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Hilden vom 10.07.1991 wird hiermit mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 11 dieser Satzung die Gebührensätze zu übernehmen sind, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage IV-66-102 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen; hier: Gebührenberechnung für 2008 beschließt und festsetzt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”