Sitzung: 21.11.2007 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 60/079
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt:
Die als Anlage in vollem Wortlaut vorliegende
13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen
der Stadt Hilden vom 10.07.1991 wird hiermit mit der Maßgabe beschlossen, dass
in § 11 dieser Satzung die Gebührensätze zu übernehmen sind, die der Rat
aufgrund der Sitzungsvorlage IV-66-102 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen;
hier: Gebührenberechnung für 2008 beschließt und festsetzt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.â€