Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt folgende Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 1.1.2008

 

Kleinkläranlagen

je angefang. cbm

17,86

€

Abflusslose Gruben

je angefang. cbm

17,04

€

Nur nach Bedarf:

 

 

 

Verlegung eines Schlauches von mehr als 50 m

je angefang. 10 m

2,04

 

Einsatz Spülwagen

je angefang. Std.

167,63

 

Einsatz Saugwagen

je angefang. Std.

155,37

 

 

Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird entsprechend geändert.“

 

 

 

Günter Scheib