Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Im Laufe der intensiven und emotionalen Diskussion stellten Herr Dr. Schnatenberg und Herr Weinrich dar, dass sie die Ergebnisse des Gutachtens der Rechtsanwälte Dr. Antweiler und Dr. Dreesen nicht teilen würden. Herr Dr. Antweiler verteidigte das Gutachten und die sich aus seiner Sicht daraus ergebenden Schlüsse nachdrücklich. Da die Diskussion zu keiner Einigung führte, wurde schließlich von Herrn Remih und Herrn Horzella vorgeschlagen, die weitere Beratung zu diesem Thema zunächst zu vertagen und das Ergebnis der Kommunalaufsicht und der Bezirksregierung abzuwarten. Nach einigem Hin und Her wurde schließlich Einigkeit erzielt, so zu verfahren. In diesem Zusammenhang reichte Herr Dr. Schnatenberg die in der Anlage beigefügten Anträge (Bildung einer Rückstellung wegen zu befürchtender Schadensersatzforderungen und Bauvorhaben Kolpinghaus) ein, die einvernehmlich in die Sitzung des Rates am kommenden Mittwoch verwiesen wurden. Herr Dr. Schnatenberg betonte seine Auffassung der besonderen Dringlichkeit seines Antrags zum Bauvorhaben Kolpinghaus wegen der beantragten Fördermittel aus dem Konjunkturpaket, woraufhin Herr Bürgermeister Thiele allerdings daran erinnerte, dass das Bauvorhaben Kolpinghaus zurzeit gestoppt und die Mittel aus dem Konjunkturpaket nur für den Kauf des Grundstücks vorgesehen seien. Insofern sei eine besondere Eilbedürftigkeit noch nicht gegeben.

 

Abschließend kam der Rechnungsprüfungsausschuss zu folgendem Ergebnis:

 

 

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt das Rechtsgutachten zu vergaberechtlichen Fragen bei der Verwirklichung von Bauvorhaben durch die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH nach Beratung zur Kenntnis.“