Sitzung: 12.12.2007 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 32/011
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener
Marktstandstarif) vom 14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt
geändert:
                                                                                             Â
§ 2 Abs. 1 Satz 1
(Höhe der Benutzungsgebühren)
Der Betrag von
1,62 € je laufenden Standmeter wird ersetzt durch den Betrag von 1,67 € je laufenden
Standmeter.
Die Änderung tritt
zum 01.01.2008 in Kraft.
Die 13.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
der Hildener Wochenmärkte wird mit dem als Anlage beigefügten Wortlaut
beschlossen.
Günter Scheib  Â