Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die beiliegende 1. Nachtragssatzung über die Nutzung und die Erhebung von Nutzungsgebühren für das Bürgerhaus Hilden mit Wirkung vom 01.01.2008.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“