Sitzung: 26.11.2007 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 04-09 SV 14/039
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
           "Der Rechnungsprüfungsausschuss
beschließt den als Anlage 1 beigefügten Schlussbericht."
Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1.  Die gemäß § 93 Abs. 2 GO NRW vom Kämmerer
auf- und vom Bürgermeister festÂgestellte Jahresrechnung über die Einnahmen und
Ausgaben des HaushaltsÂjahres 2006 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach §
101 Abs. 1 GO NRW am 26.11.2007 geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im
Schlussbericht nach § 101 Abs. 3 GO NRW vom gleichen Tage festgehalten. Die
Jahresrechnung 2006 wird hiermit beschlossen. Sie wies folgendes
Abschlussergebnis aus:
Ergebnis der Jahresrechnung
2006 |
||||
Einnahmen |
Gesamt |
Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
|
Anordnungs-Soll |
150.416.124,92 € |
126.429.482,08 € |
23.986.642.84 € |
|
+ |
neue Haushalts-Einnahme-Reste |
3.451.917,69 € |
0,00 € |
3.451.917,69 € |
- |
Abgänge alte Haushalts-Einnahme-Reste |
- 9.300.000,00 € |
0,00 € |
- 9.300.000,00 € |
- |
Abgänge alte Kassen-Einnahme-Reste |
+ 113.445,24 € |
+ 115.821.75 € |
- 2.376,51 € |
Summe bereinigte Solleinnahmen |
144.681.487,85 € |
126.545.303,83 € |
18.136.184,02 € |
|
|
|
|
|
|
Ausgaben |
Gesamt |
Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
|
Anordnungs-Soll |
137.258.921,84 € |
125.653.197,94 € |
11.605.723.90 € |
|
+ |
neue Haushalts-Ausgabe-Reste |
7.931.558,53 € |
1.115.062,82 € |
6.816.495,71 € |
- |
Abgänge alte Haushalt-/Kassen-Ausgabe-Reste |
508.992,52 € |
222.956,93 € |
286.035,59 € |
Summe bereinigte Sollausgaben |
144.681.487,85 € |
126.545.303,83 € |
18.136.184,02 € |
2.   Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von
dem vom RechnungsprüfungsÂausÂschuss nach § 101 Abs. 3 GO NRW erstatteten Schlussbericht über die
Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006.
Er beschließt auf Vorschlag
des Rechnungsprüfungsausschusses, dem BürgerÂmeiÂster nach § 94 Abs. 1 GO
NRW für die Haushaltswirtschaft 2006 Entlastung zu erteilen.
3.   Der Bürgermeister wird gebeten, den
allgemeinen Berichtsband des Schlußberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 26.11.2007 zur Einsichtnahme für EinÂwohÂner und Abgabepflichtige
bereitzuhalten und hierauf gem. § 101 Abs. 4 GO NRW in geeigneter Form
öffentlich hinzuweisen."