Sitzung: 30.05.2007 Ausschuss für Schule, Sport und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 51/202
Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule,
Sport und So-
  ziales wie folgt:
  zu a) Aufhebung der Grundschulbezirke
1.
Die Rechtsverordnung über die Bildung von
Schulbezirken für die öffentlichen katholischen Grundschulen der Stadt Hilden
vom 17.12.1980 und die Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken und Überschneidungsgebieten
für die öffentlichen Gemeinschafts-Grundschulen und die Sonderschule der Stadt
Hilden vom 21.11.1988 werden mit Wirkung zum 01.08.2008 aufgehoben.
  zu b) Festlegung der
Zügigkeit der Grundschulen
   1.  Der Rat der Stadt Hilden legt die maximale
Zügigkeit der Hildener Grundschulen ab dem
         Schuljahr 2008/2009 wie
folgt fest:
         Â
Grundschule |
Zügigkeit |
Walter-Wiederhold-Schule |
1-zügig |
GGS Elbsee |
2-zügig |
Adolf-Reichwein-Schule |
2-zügig |
Adolf-Kolping-Schule |
2-zügig |
Wilhelm-Hüls-Schule |
3-zügig |
GGS Schulstraße |
2-zügig |
GGS Walder Straße |
1-zügig |
GGS Kalstert |
2-zügig |
Wilhelm-Busch-Schule |
3-zügig an zwei
Standorten |
Astrid-Lindgren-Schule |
3-zügig an zwei
Standorten |
Â
2.
Sofern es die im Schulentwicklungsplan
festgestellten Raumkapazitäten zulassen, ist es den Schulleitungen in
Einzelfällen möglich, in Abstimmung mit dem Schulträger ausnahmsweise über die
festgestellte maximale Zügigkeit hinaus weitere Parallelklassen zu bilden.
Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales ist darüber zu informieren.
Günter Scheib