Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und So-

   ziales wie folgt:

 

   zu a) Aufhebung der Grundschulbezirke

 

1.    Die Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen katholischen Grundschulen der Stadt Hilden vom 17.12.1980 und die Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken und Ãœberschneidungsgebieten für die öffentlichen Gemeinschafts-Grundschulen und die Sonderschule der Stadt Hilden vom 21.11.1988 werden mit Wirkung zum 01.08.2008 aufgehoben.

 

 

 

   zu b) Festlegung der Zügigkeit der Grundschulen

 

    1.   Der Rat der Stadt Hilden legt die maximale Zügigkeit der Hildener Grundschulen ab dem

          Schuljahr 2008/2009 wie folgt fest:

 

          

Grundschule

Zügigkeit

Walter-Wiederhold-Schule

1-zügig

GGS Elbsee

2-zügig

Adolf-Reichwein-Schule

2-zügig

Adolf-Kolping-Schule

2-zügig

Wilhelm-Hüls-Schule

3-zügig

GGS Schulstraße

2-zügig

GGS Walder Straße

1-zügig

GGS Kalstert

2-zügig

Wilhelm-Busch-Schule

3-zügig an zwei Standorten

Astrid-Lindgren-Schule

3-zügig an zwei Standorten

 

 

2.    Sofern es die im Schulentwicklungsplan festgestellten Raumkapazitäten zulassen, ist es den Schulleitungen in Einzelfällen möglich, in Abstimmung mit dem Schulträger ausnahmsweise über die festgestellte maximale Zügigkeit hinaus weitere Parallelklassen zu bilden.

Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales ist darüber zu informieren.

 

 

 

 

Günter Scheib