Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales:

 

1. Die Gemeinschaftsgrundschule Walderstraße und die Gemeinschaftsgrundschule Kalstert werden

    gemäß § 81 und § 82 des Schulgesetzes NRW mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 als Grund-

    schulverbund geführt. Der Schulbetrieb wird in den Schulgebäuden Walderstraße (Nebengebäude/  

    Teilstandort) und Kalstert (Hauptstandort) durchgeführt. 

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt das Genehmigungsverfahren nach § 81 Schulgesetz einzuleiten.

 

 

 

 

Günter Scheib