Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss,

 

1.         zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger   öffentlicher Be­lange wie folgt Stellung zu nehmen:

 

1.1      Schreiben des Kreises Mettmann vom 13.03.2007

 

Der Kreis Mettmann äußert in keiner seiner behördlichen Funktionen zum Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes Anregungen. Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

 

 

2.       die öffentliche Auslegung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt Hilden zwischen den Straßen Bredharter Heide und Krabbenburg und umfasst die Flurstücke 586, 922 tlw., 1441, 1709, 1710 tlw., und 1712 tlw, alle in Flur 64 der Gemarkung Hilden.

 

     Dem Offenlagebeschluss liegt der Entwurf der Begründung (inklusive Umweltbericht) vom Februar 2007 zugrunde.“