Sitzung: 02.05.2007 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 3
Vorlage: WP 04-09 SV 61/156
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss,
1.
zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und der sonstigen Träger   öffentlicher
BeÂlange wie folgt Stellung zu nehmen:
1.1
Schreiben des Kreises Mettmann vom 13.03.2007
Der Kreis Mettmann äußert in keiner seiner
behördlichen Funktionen zum Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anregungen. Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
2.      die öffentliche Auslegung
der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt
Hilden zwischen den Straßen Bredharter Heide und Krabbenburg und umfasst die
Flurstücke 586, 922 tlw., 1441, 1709, 1710 tlw., und 1712 tlw, alle in Flur 64
der Gemarkung Hilden.
    Dem Offenlagebeschluss
liegt der Entwurf der Begründung (inklusive Umweltbericht) vom Februar 2007
zugrunde.“