Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt:
1. Der von der Anwaltskanzlei CHB für die Bayer
Material Science AG unterbreitete Vorschlag vom 22.05.2007 zur Erlangung der
Zustimmung der Stadt Hilden für eine vorzeitige Besitzeinweisung zur Errichtung
einer CO-Rohrleitungsanlage wird abgelehnt.
2. Sofern die Bezirksregierung Düsseldorf die
vorzeitige Besitzeinweisung zugunsten der Bayer Material Science AG verfügt
wird der Bürgermeister beauftragt, gegen die Entscheidung alle möglichen und
notwendigen Rechtsmittel einzulegen.
3. Die für ein Widerspruchs- und Klageverfahren
erforderlichen Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt.
Günter Scheib