Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

 

1.  Der von der Anwaltskanzlei CHB für die Bayer Material Science AG unterbreitete Vorschlag vom 22.05.2007 zur Erlangung der Zustimmung der Stadt Hilden für eine vorzeitige Besitzeinweisung zur Errichtung einer CO-Rohrleitungsanlage wird abgelehnt.

 

2.  Sofern die Bezirksregierung Düsseldorf die vorzeitige Besitzeinweisung zugunsten der Bayer Material Science AG verfügt wird der Bürgermeister beauftragt, gegen die Entscheidung alle möglichen und notwendigen Rechtsmittel einzulegen.

 

3.  Die für ein Widerspruchs- und Klageverfahren erforderlichen Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt.

 

 

 

 

 

Günter Scheib