Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die im „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Hilden“ dargestellten Handlungsempfehlungen als verbindliche Leitlinie für das planerische Handeln in Sachen Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Hilden sowie bei Standortentscheidungen und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung des Konzepts.