Sitzung: 17.03.2010 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 66/017
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Hilden beschließt nach vorheriger Beratung im Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz die Ergänzung des § 5 Abs. 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt
Hilden um eine Anleinpflicht für HundeÂ
auf einem Teilgebiet des Hildener Stadtwaldes.Â
Die
Änderungsverordnung soll zum 1.4.2010 in Kraft treten. Â