Gremium: Integrationsrat, Integrationsbeirat

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

„Der Integrationsrat beschließt, die Geschäftsordnung für den Integrationsbeirat in der Fassung vom 11.01.1996 zuletzt geändert am 24.02.2005 wie folgt zu ändern:

 

  1. Das Wort „Integrationsbeirat“ wird ersetzt durch das Wort „Integrationsrat“.
  2. § 2 erhält eine neue Fassung:

Abs. 1 „Zu den Integrationsratssitzungen ist so zeitig wie möglich einzuladen, mindestens unter Einhaltung einer Frist von 9 Tagen. In dringenden Fällen kann die Vorsitzende/der Vorsitzende die Ladungsfrist auf 3 Tage abkürzen.“

Abs. 2 „Dies gilt nicht, wenn eine Integrationsratssitzung vor Erschöpfung der Tagesordnung abgebrochen werden muss. In diesem Falle kann die Sitzung zur Erledigung dieser Tagesordnung an einem der nächsten Tage fortgesetzt werden. Eine erneute schriftliche Ladung sowie die Einhaltung einer Frist sind nicht erforderlich. Die in der Sitzung nicht anwesenden Mitglieder sind von dem neuen Termin zu unterrichten.

  1. § 6 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

„Als ständige Beratungspersonen können an den Sitzungen des Integrationsrates je eine Vertreterin/ein Vertreter der folgenden Wohlfahrtsverbände teilnehmen:

Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

sowie des Deutschen Gewerkschaftsbundes“

4.  § 8 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

„Der Antrag kann nur von der Mehrheit der Mitglieder gestellt werden.“

5.  § 8 Abs 3 Satz 5 erhält folgende neue Fassung:

„Der Beschluss über die Abberufung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder.“

6.  § 9 Abs. 1 Satz erhält folgende neue Fassung:

„Der Integrationsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.“