Sitzung: 04.03.2010 Integrationsrat, Integrationsbeirat
Gremium: Integrationsrat, Integrationsbeirat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 026/2010
Beschlussvorschlag:
„Der
Integrationsrat beschließt, die Geschäftsordnung für den Integrationsbeirat in
der Fassung vom 11.01.1996 zuletzt geändert am 24.02.2005 wie folgt zu ändern:
- Das Wort „Integrationsbeirat“ wird ersetzt durch das Wort
„Integrationsrat“.
- § 2 erhält eine neue Fassung:
Abs. 1 „Zu den
Integrationsratssitzungen ist so zeitig wie möglich einzuladen, mindestens
unter Einhaltung einer Frist von 9 Tagen. In dringenden Fällen kann die
Vorsitzende/der Vorsitzende die Ladungsfrist auf 3 Tage abkürzen.“
Abs. 2 „Dies gilt nicht,
wenn eine Integrationsratssitzung vor Erschöpfung der Tagesordnung abgebrochen
werden muss. In diesem Falle kann die Sitzung zur Erledigung dieser
Tagesordnung an einem der nächsten Tage fortgesetzt werden. Eine erneute
schriftliche Ladung sowie die Einhaltung einer Frist sind nicht erforderlich.
Die in der Sitzung nicht anwesenden Mitglieder sind von dem neuen Termin zu
unterrichten.
- § 6 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
„Als ständige
Beratungspersonen können an den Sitzungen des Integrationsrates je eine Vertreterin/ein
Vertreter der folgenden Wohlfahrtsverbände teilnehmen:
Arbeiterwohlfahrt, Caritas,
Diakonie, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
sowie des Deutschen
Gewerkschaftsbundes“
4.
 § 8 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende
neue Fassung:
„Der Antrag kann nur von
der Mehrheit der Mitglieder gestellt werden.“
5.
 § 8 Abs 3 Satz 5 erhält folgende
neue Fassung:
„Der Beschluss über die
Abberufung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder.“
6.
 § 9 Abs. 1 Satz erhält folgende
neue Fassung:
„Der Integrationsrat ist
beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.“