Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag (Antrag):

 

1.    Die „Satzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Hilden vom 08.06.1990“ in der Fassung der Nachtragssatzung vom 21.10.1991 wird wie folgt geändert:

 

            a) In § 2 wird „Stadtdirektor“ durch „Bürgermeister“ ersetzt.

 

b) In § 15 Abs. 1 wird vor der jetzigen Aufzählung unter a) neu eingefügt: „entgegen § 3 Waren feilbietet, die nicht zu den zugelassenen Warenarten gehören.“

Die bisherigen a) bis p) werden zu b) bis q).

 

c) § 16 lautet neu wie folgt:

Diese Satzung gilt sinngemäß auch für Messen, Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkte im Sinne der §§ 64 ff. Gewerbeordnung.

 

d) Der bisherige § 16 wird § 17. 

 

2.    § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Erweiterung des Warensortiments auf den Wochenmärkten in Hilden wird wie folgt geändert:

 

Hinter „Bücher-, Papier- und Schreibwaren“ wird eingefügt:

„soweit sie nicht nationalsozialistisches Gedankengut befürworten oder verharmlosen; die dahingehende inhaltliche Überprüfung obliegt dem Anbieter.“