Sitzung: 17.12.2008 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 32/014
Beschlussvorschlag (Antrag):
1. Die „Satzung zur Regelung des
Marktwesens in der Stadt Hilden vom 08.06.1990“ in der Fassung der
Nachtragssatzung vom 21.10.1991 wird wie folgt geändert:
           a) In § 2
wird „Stadtdirektor“ durch „Bürgermeister“ ersetzt.
b) In § 15 Abs. 1 wird vor der
jetzigen Aufzählung unter a) neu eingefügt: „entgegen § 3 Waren feilbietet, die
nicht zu den zugelassenen Warenarten gehören.“
Die bisherigen a) bis p) werden zu b)
bis q).
c) § 16 lautet neu wie folgt:
Diese Satzung gilt sinngemäß auch für
Messen, Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkte im Sinne der §§ 64 ff.
Gewerbeordnung.
d) Der bisherige § 16 wird § 17.Â
2. § 1 der Ordnungsbehördlichen
Verordnung über die Erweiterung des Warensortiments auf den Wochenmärkten in
Hilden wird wie folgt geändert:
Hinter „Bücher-, Papier- und
Schreibwaren“ wird eingefügt:
„soweit sie nicht
nationalsozialistisches Gedankengut befürworten oder verharmlosen; die
dahingehende inhaltliche Überprüfung obliegt dem Anbieter.“