Sitzung: 19.09.2007 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 14/033
Beschlussvorschlag:
„Der Rat beschließt nach Vorberatung und Beschluss im
Rechnungsprüfungsausschuss, in § 3 Ziffer (2) Punkt 5 der
Rechungsprüfungsordnung der Stadt Hilden vom 24.04.2005 die Bezeichnung des
§ 10 GemHVO in § 14 GemHVO zu ändern:
§ 3 Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes
(1)  …
(2)Â Â Dem
Rechnungsprüfungsamt werden vom Rat der Stadt Hilden folgende weitere Aufgaben
übertragen:
    …
5. die technisch-wirtschaftliche Prüfung von
Plänen und Kostenberechnungen gem. § 14
GemHVO, der Architekten- und Ingenieurverträge sowie die Prüfung von
Bauausführungen und Bauabrechnungen;“
    …“
G. Scheib