Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat beschließt nach Vorberatung und Beschluss im Rechnungsprüfungsausschuss, in § 3 Ziffer (2) Punkt 5 der Rechungsprüfungsordnung der Stadt Hilden vom 24.04.2005 die Bezeichnung des § 10 GemHVO in § 14 GemHVO zu ändern:

 

§ 3  Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes

 

(1)   …

 

(2)   Dem Rechnungsprüfungsamt werden vom Rat der Stadt Hilden folgende weitere Aufgaben übertragen:

 

     …

 

5.  die technisch-wirtschaftliche Prüfung von Plänen und Kostenberechnungen gem. § 14 GemHVO, der Architekten- und Ingenieurverträge sowie die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen;“

 

     …“

 

 

 

 

 

 

G. Scheib