Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzaus-                                  schuss sich am Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ zu beteiligen.

 

2.         Bei dem zuschussberechtigten Personenkreis für den Landesfonds richtet                                  sich die Zuschussgewährung nach den Landesrichtlinien – die „Richtlinien                                    für die Teilnahme von Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen                                    und nachschulischen Betreuungsformen“ finden in diesem Fall keine An-                                            wendung.