Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 40

Beschlussvorschlag (Antrag):

 

Der Rat der Stadt Hilden möge nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss beschließen:

1. Der Rat der Stadt Hilden sieht in der frühzeitigen und umfassenden Beteili­gung der Öffentlichkeit, der Verbände und öffentlichen Träger bei Planungsangelegenheiten sowie in einer gründlichen und sorgfältig dokumentierten Umweltverträglichkeitsprüfung Garanten für eine gute, breit akzeptierte und rechtssichere Stadtplanung.

2. Die Stadtverwaltung wird deshalb aufgefordert, im Ausschuss für Stadtent­wicklung Vorschläge zu unterbreiten, wie

•           die Beteiligung der Öffentlichkeit verbessert,

•           die Belange der Umwelt gesichert,

•           das Verfahren rascher durchgeführt werden kann,

ohne dass die bisherigen Standards der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Verbände, öffentlicher Träger und der Gremien der Stadt Hilden sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung unterboten werden.

3. Grundsätzlich ist immer - auch in Fällen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB - die Überleitung in ein normales Verfahren vorzusehen. In begründeten Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden, wenn der Stadtentwicklungsausschuss in öffentlicher Sitzung die Anwendung des vereinfachten Verfahrens beschlossen hat.