Antragstext BA-Fraktion:

 

1.     Der Rat will eine rückhaltlose Aufklärung von Planung, Bau und Finanzierung der von der

IGH mbH seit ihrer Gründung im Sommer 2004 durchgeführten Projekte.

 

2.     Damit der Rat seinen Kontrollaufgaben gemäß § 55 der Gemeindeordnung NRW in vollem

Umfang nachkommen kann, benötigt er bzw. ein von ihm noch einzurichtender Ausschuss

die Einsichtnahme in alle Akten und Schriftstücke der Stadtverwaltung und der

IGH mbH (wie z. B. Gutachten, Abwicklungsverträge, Finanzierungsverträge, Geschäftsbesorgungsverträge, Überlassungsverträge, Erklärungen zur langfristigen Anmietung von

Gebäuden durch die Stadt), die mit der Gründung und allen Projekten der IGH mbH zu

tun haben.

 

3.     In Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion beauftragt der Rat das Rechnungsprüfungsamt,

die Betätigung der Stadt als Gesellschafterin bei der IGH mbH gemäß § 103 Abs. 2

Ziffer 1 GO NW zu prüfen und dabei insbesondere folgende Aspekten zu berücksichtigen:

•     Neubau des Wohn- und Pflegezentrums „Stadt Hilden“ im Jahre 2004 mit Gesamtkosten

      in Höhe von 13,4 Mio. EUR (SV WP 04-09 20/099) durch die IGH mbH trotz Überschreitung des EU-Schwellenwerts für Bauaufträge ohne öffentliche, EU-weite Ausschreibung;

•     Beachtung der für öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte gemäß

      § 25 Abs. 2 GemHV verbindlichen kommunalen Vergabegrundsätze gemäß

      Rd.Erl. des Innenministeriums;

•     Anzeigepflicht für die Vergabe von Aufträgen und Vermögensveräußerungen, deren Wert 200.000 EUR übersteigen und die keine Inhouse-Geschäfte darstellen, gemäß § 16 KorruptionsbG;

•     Vorhandensein eines effektiven Controllings der IGH mbH durch die Stadt;

•     Beanstandungspflicht des Bürgermeisters von Rats- und Ausschussbeschlüssen

      zu IGH-Projekten gem. § 54 Abs. 2 GO NW;

•     juristische Konsequenzen möglicher Verstöße gegen das nationale und EUVergaberecht.

 

4.     Das Rechnungsprüfungsamt wird gebeten darzulegen, ob und inwieweit es in die

Vorbereitung:

•     der Gründung der IGH mbH;

•     der vertraglichen Gestaltung dieser GmbH (Gesellschaftsvertrag plus ergänzender

      Verträge);

•     der Projekt- bzw. Auftragsvergabe an die IGH mbH;

•     der Gewährung eines Darlehens über 1,3 Millionen EUR aus Mitteln der Sportund

      Kulturstiftung an die IGH mbH bis 2016 ;

•     der Ausgestaltung und notariellen Beurkundung von Abwicklungs-, Finanzierungs-,

Geschäftsbesorgungs-, und Überlassungsverträgen sowie Erklärungen zur langfristigen Anmietung von Gebäuden durch die Stadt eingebunden worden ist.

 

5.         (…)