Sitzung: 03.02.2010 Rat der Stadt Hilden
Antragstext BA-Fraktion:
1.    Der Rat will
eine rückhaltlose Aufklärung von Planung, Bau und Finanzierung der von der
IGH mbH seit ihrer Gründung im Sommer 2004 durchgeführten
Projekte.
2. Â Â Â Damit der Rat
seinen Kontrollaufgaben gemäß § 55 der Gemeindeordnung NRW in vollem
Umfang nachkommen kann, benötigt er bzw. ein von ihm noch
einzurichtender Ausschuss
die Einsichtnahme in alle Akten und Schriftstücke der
Stadtverwaltung und der
IGH mbH (wie z. B. Gutachten, Abwicklungsverträge,
Finanzierungsverträge, Geschäftsbesorgungsverträge, Überlassungsverträge,
Erklärungen zur langfristigen Anmietung von
Gebäuden durch die Stadt), die mit der Gründung und allen
Projekten der IGH mbH zu
tun haben.
3.
   In Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion
beauftragt der Rat das Rechnungsprüfungsamt,
die Betätigung der Stadt als
Gesellschafterin bei der IGH mbH gemäß § 103 Abs. 2
Ziffer 1 GO NW zu prüfen und dabei
insbesondere folgende Aspekten zu berücksichtigen:
•    Neubau des Wohn- und Pflegezentrums „Stadt Hilden“ im
Jahre 2004 mit Gesamtkosten
     in Höhe von 13,4 Mio. EUR (SV WP 04-09
20/099) durch die IGH mbH trotz Überschreitung des EU-Schwellenwerts für
Bauaufträge ohne öffentliche, EU-weite Ausschreibung;
•    Beachtung der für öffentliche Aufträge unterhalb der
EU-Schwellenwerte gemäß
     § 25 Abs. 2 GemHV verbindlichen kommunalen
Vergabegrundsätze gemäß
     Rd.Erl. des Innenministeriums;
•    Anzeigepflicht für die Vergabe von Aufträgen und
Vermögensveräußerungen, deren Wert 200.000 EUR übersteigen und die keine
Inhouse-Geschäfte darstellen, gemäß § 16 KorruptionsbG;
•Â
  Vorhandensein
eines effektiven Controllings der IGH mbH durch die Stadt;
•    Beanstandungspflicht des Bürgermeisters von Rats- und
Ausschussbeschlüssen
     zu IGH-Projekten gem. § 54 Abs. 2 GO NW;
•    juristische Konsequenzen möglicher Verstöße gegen das
nationale und EUVergaberecht.
4.    Das
Rechnungsprüfungsamt wird gebeten darzulegen, ob und inwieweit es in die
Vorbereitung:
•    der Gründung der IGH mbH;
•    der vertraglichen Gestaltung dieser GmbH
(Gesellschaftsvertrag plus ergänzender
     Verträge);
•    der Projekt- bzw. Auftragsvergabe an die IGH mbH;
•    der Gewährung eines Darlehens über 1,3 Millionen EUR aus
Mitteln der Sportund
     Kulturstiftung
an die IGH mbH bis 2016 ;
•    der Ausgestaltung und notariellen Beurkundung von
Abwicklungs-, Finanzierungs-,
Geschäftsbesorgungs-, und Überlassungsverträgen sowie Erklärungen zur langfristigen Anmietung von Gebäuden durch die Stadt eingebunden worden ist.
5.        (…)