Antragstext
CDU-Fraktion:
Der Rat der Stadt
Hilden möge folgendes beschließen:
1.
Nach §
57 Abs 1 GO wird ein Ausschuss zur Untersuchung der Vergabepraxis für öffentliche
Aufträge in der Stadt Hilden gebildet.
2.
Außerdem
soll der Ausschuss die gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen
der Stadt Hilden mit eigenen oder teilweise eigenen Gesellschaften untersuchen.
Dabei soll der Ausschuss auch überprüfen, welchen finanziellen Engagements und
Risiken die Stadt Hilden aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen eingegangen
ist.
3.
Der
Ausschuss hat 11 Mitglieder.
4.
Der
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes soll an allen Sitzungen des Ausschusses
teilnehmen.
Antragstext
BA-Fraktion:
(…)
5.    Der Rat bildet gemäß § 57 Abs. 1 i. V. mit
Abs. 6 GO NW einen „Ausschuss für die
Vergabeprüfung“,
bestehend aus … Ratsmitgliedern. Dieser Ausschuss erhält den Auftrag,
die Vergabepraxis
für öffentliche Aufträge der Stadt und der Gesellschaften, an denen
die Stadt
beteiligt ist, zu untersuchen. Der Ausschuss soll die Prüfberichte des
Rechnungsprüfungsamts
und der Kommunalaufsicht auswerten, die gesellschaftsrechtlichen und
wirtschaftlichen Verflechtungen der Stadt Hilden mit eigenen und mit Gesellschaften,
an denen Private beteiligt sind, untersuchen und Vorschläge für eine
Optimierung
des städtischen
Vergabewesens ausarbeiten. Dabei soll der Ausschuss auch darstellen
und überprüfen,
welche finanziellen Verpflichtungen die Stadt Hilden aufgrund
privatrechtlicher
Vereinbarungen bis heute eingegangen ist. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes
soll an allen Sitzungen des Ausschusses teilnehmen.