Beschluss: zurückgezogen

Antragstext CDU-Fraktion:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge folgendes beschließen:

 

1.   Nach § 57 Abs 1 GO wird ein Ausschuss zur Untersuchung der Vergabepraxis für öffentliche Aufträge in der Stadt Hilden gebildet.

2.   Außerdem soll der Ausschuss die gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen der Stadt Hilden mit eigenen oder teilweise eigenen Gesellschaften untersuchen. Dabei soll der Ausschuss auch überprüfen, welchen finanziellen Engagements und Risiken die Stadt Hilden aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen eingegangen ist.

3.   Der Ausschuss hat 11 Mitglieder.

4.   Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes soll an allen Sitzungen des Ausschusses teilnehmen.

 

Antragstext BA-Fraktion:

 

 

(…)

 

5.     Der Rat bildet gemäß § 57 Abs. 1 i. V. mit Abs. 6 GO NW einen „Ausschuss für die

Vergabeprüfung“, bestehend aus … Ratsmitgliedern. Dieser Ausschuss erhält den Auftrag,

die Vergabepraxis für öffentliche Aufträge der Stadt und der Gesellschaften, an denen

die Stadt beteiligt ist, zu untersuchen. Der Ausschuss soll die Prüfberichte des

Rechnungsprüfungsamts und der Kommunalaufsicht auswerten, die gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen der Stadt Hilden mit eigenen und mit Gesellschaften, an denen Private beteiligt sind, untersuchen und Vorschläge für eine Optimierung

des städtischen Vergabewesens ausarbeiten. Dabei soll der Ausschuss auch darstellen

und überprüfen, welche finanziellen Verpflichtungen die Stadt Hilden aufgrund

privatrechtlicher Vereinbarungen bis heute eingegangen ist. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes soll an allen Sitzungen des Ausschusses teilnehmen.