Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss der Stadt Hilden stellt gem. §§ 34 und
46 b Kommunalwahlgesetz das Ergebnis der Wahl des Integrationsrates der Stadt
Hilden fest.
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss der Stadt Hilden stellt gem. §§ 34 und
46 b Kommunalwahlgesetz das Ergebnis der Wahl des Integrationsrates der Stadt
Hilden fest.