Beschlussvorschlag:
1.
Die städtische Albert-Schweitzer-Hauptschule wird
gem. § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in der
Weise, dass ab dem Schuljahr 2007/2008 an der Albert-Schweitzer-Hauptschule
keine Eingangsklassen mehr aufgenommen und gebildet werden. Die Beschulung der
zum Schuljahr 2007/2008 angemeldeten Kinder erfolgt ausschließlich an der
Theodor-Heuss-Hauptschule. Die im Schuljahr 2007/2008 vorhandenen Klassen der
Jahrgangsstufen 6 – 10 werden am bisherigen Schulstandort der
Albert-Schweitzer-Hauptschule so lange weitergeführt wie dies ein
ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb möglich macht.
2.
Der Schulbezirk der Albert-Schweitzer-Hauptschule
wird aufgehoben.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der
Schulen gem. § 76 SchulG und das Genehmigungsverfahren nach § 81 SchulG
einzuleiten.