Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Die städtische Albert-Schweitzer-Hauptschule wird gem. § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in der Weise, dass ab dem Schuljahr 2007/2008 an der Albert-Schweitzer-Hauptschule keine Eingangsklassen mehr aufgenommen und gebildet werden. Die Beschulung der zum Schuljahr 2007/2008 angemeldeten Kinder erfolgt ausschließlich an der Theodor-Heuss-Hauptschule. Die im Schuljahr 2007/2008 vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufen 6 – 10 werden am bisherigen Schulstandort der Albert-Schweitzer-Hauptschule so lange weitergeführt wie dies ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb möglich macht.

2.    Der Schulbezirk der Albert-Schweitzer-Hauptschule wird aufgehoben.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Schulen gem. § 76 SchulG und das Genehmigungsverfahren nach § 81 SchulG einzuleiten.