Sitzung: 25.04.2007 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 20/097
Beschlussvorschlag:
„1.      Der
Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis
von dem als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht. Der Rat beschließt über den
Bericht als Anlage zum Haushaltsplan 2007, im Sinne von § 108 Abs. 2 GO NW in Verbindung
mit § 1 Abs. 2 GemHVO n.F.
2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntgabe
des Beteiligungsberichtes zu veranlassen (s. § 117 Abs. 2 GONW n.F.). Die
Aufsichtsbehörde ist vorab hierüber in Kenntnis zu setzen im Sinne von § 80
Abs. 5 GO NW n.F. Als Anlage zur Haushaltssatzung ist der Beteiligungsbericht
nach § 80 Abs. 6 GO NW n.F., bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses
2007, zur Einsichtnahme bereit zu halten.
G. Scheib
Bürgermeister