Beschlussvorschlag:
Ein Jahr nach Einführung des „ItterPasses“ nimmt der Sozialausschuss den
Sachstandsbericht für den zurückliegenden Zeitraum zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag:
Ein Jahr nach Einführung des „ItterPasses“ nimmt der Sozialausschuss den
Sachstandsbericht für den zurückliegenden Zeitraum zur Kenntnis.