Sitzung: 31.01.2007 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: WP 04-09 SV 61/131
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss,
1.      die
vorgebrachten Anregungen aus der Offenlage wie folgt abzuhandeln:
1.1Â Â Â Â
Schreiben des Kreises Mettmann vom 06.11.2006
         Das
Schreiben der Kreisverwaltung Mettmann wird zur Kenntnis genommen.
         Aus
der Sicht des Kreisumweltamtes, der Unteren Wasserbehörde und aus
planungsrechtlicher Sicht werden keine Anregungen gemacht.
         Aufgrund
der Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde wird der textliche Hinweis im
Bebauungsplan zur Altlastenfläche 6370/2 Hi-1 (Altstandort Fa. ICI) korrigiert.
        Â
Nach Abwägung durch den Rat der Stadt Hilden
wird der Kreis Mettmann über die Ergebnisse und das Inkrafttreten der
Rechtskraft des Planes benachrichtigt.
1.2Â Â Â Â Schreiben der Handwerkskammer
Düsseldorf vom 14.11.2006
Das Schreiben der Handwerkskammer Düsseldorf wird zur Kenntnis
genommen. Es werden keine Anregungen gemacht.
1.3Â Â Â Â Schreiben des Staatlichen Umweltamtes
Düsseldorf vom 14.12.2006 Â
1.)
Immissionsschutz
Gegen das Bauleitplanverfahren bestehen aus der Sicht des
anlagenbezogenen Immissionsschutzes keine Bedenken.
Die Anregungen zur Nutzungsbeschränkungen (Gliederung) für die gewerblichen
Bauflächen gemäß Abstandserlaß (RdErl. D. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft-VB5-8804.25.1 (V Nr. 1/98) vom 02.04.1998 werden übernommen (siehe textlichen Festsetzungen).
2.)
Wasserwirtschaft
         Zu
diesem Thema werden keine Anregungen vorgebracht.
          Â
2.      Der
Bebauungsplan Nr. 247 wird gemäß §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung NW vom 14.07. 1994 (GV NW S. 666) in der zzt. gültigen Fassung
sowie des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414) in der zzt.
gültigen Fassung unter Berücksichtigung der stattgegebenen Anregungen als
Satzung beschlossen.
Das Plangebiet wird begrenzt durch die
Düsseldorfer Straße im Süden, die Walter-Wiederhold-Straße im Westen, die
nördliche Grenze der Flurstücke 268, 260 und 262 im Norden sowie die östliche
Grenze der Flurstücke 262 und 263 im Osten. Alle Flurstücke liegen in Flur 2
der Gemarkung Hilden.
Dem Satzungsbeschluss liegt die Begründung (inkl. Umweltbericht) mit
Stand vom 29.12.2006 zugrunde.
( Günter Scheib )