Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

"1.       Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis davon, dass

 

·       die Jahresrechnung 2006 in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist,

 

·       eine Rückzuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt nicht
erforderlich wurde (Planung: 6.686.324,00 €),

 

·       eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt über
6.944.328,19 €  (Planung: 1.449.000,00 €) erfolgen konnte,

 

·        vor dem Hintergrund des Umstieg auf das NKF der gesamte Bestand der Allgemeinen
Rücklage
über 8.853.364,91 € (Planung: 1.050.000,00 €) aufgelöst und dem
Vermögenshaushalt zugeführt wurde.
Dies erfolgte in Absprache mit dem
Rechnungsprüfungsamt.

 

·       bei den gebildeten Zuschussbudgets folgende positive bzw. negative Ergebnisse
erzielt wurden:

 

Erziehende Hilfen                                           483.299,34 € *)

Jugendförderung                                              12.751,60 €

Psychologische Beratungsstelle                       51.055,30 €

Kinderbetreuung und Verwaltung                  -157.024,73 € *)

kulturelle Veranstaltungen                                17.998,71 €

Musikschule                                                      63.743,89 €

Archiv/Museum                                                 2.996,81 €

Bücherei                                                            31.661,39 €

  *)  Das Defizit bzw. der Überschuss bei den beiden Budgets wurden nicht in das
Haushaltsjahr 2007 übertragen.

 

   Entsprechend den Budgetregeln wurden 80 % der Überschüsse in das Folgejahr übertragen.

 

·        Die Ergebnisse (Betriebsabrechnungsbögen) bei den Kostenrechnenden
Einrichtungen konnten wegen der Kürze der Zeit noch nicht erstellt
werden. Sie werden im Rechenschaftsbericht dargestellt.

 

      und beschließt,

 

·         die Bildung eines neuen Haushaltseinnahmerestes bei dem Sachkonto
“Kreditauf­nahmen/Kreditmarkt” mit 43.917,69 €.

 

2.   Die Jahresrechnung wird dem Rechnungsprüfungsamt zur Vorbereitung der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.

 

3.   Der detaillierte Rechenschaftsbericht wird schnellstmöglich vorgelegt.”

 

 

 

G. Scheib

Bürgermeister