Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
nimmt Kenntnis von den in der Zeit vom 01.07 bis 30.09.2006 erteilten Genehmigungen
zur Leistung von unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben (siehe beigefügte
Anlage 1).
Sollübertragungen
oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze lagen im Berichtszeitraum nicht vor.
Deshalb ist hier keine Aufstellung vorhanden (üblicherweise Anlage 2).“