Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe

beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage Nr. IV-68/022 Gebührenbedarfsberechnung für die

- Stadtentwässerung – für das Haushaltsjahr 2007 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu

übernehmen sind.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.