Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die als Anlage in vollem Wortlaut vorliegende 13. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Fried-höfe der Stadt Hilden - Friedhofsgebührensatzung - wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in

§ 1 die mit der Sitzungsvorlage Nr. IV-68-023 Gebührenbedarfsberechnung für die - Friedhöfe - für das Haushaltsjahr 2007 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.“

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.