Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- u. Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995 wird hiermit mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und

§ 2 die mit der Sitzungsvorlage Nr. IV-68-020 Gebührenberechnung für die – Abfallbeseitigung - für das Haushaltsjahr 2007 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.“

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.