Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- u. Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 28. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 28.10.1980 (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 4 die mit der Sitzungsvorlage

Nr. 68/021 - Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung - für das Haushaltsjahr 2007 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.