Sitzung: 13.12.2006 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 60/054
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
I.        Die im vollen Wortlaut vorliegende Satzung der Stadt Hilden
über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der
Erschließungsanlage Röntgenstraße (Anlage 1) wird hiermit beschlossen.
II.       Alle
von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung
der Stadt Hilden vom 07.11.1988 in der zurzeit gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.
Die vorbezeichnete Erschließungsanlage ist
endgültig hergestellt.
Sie entspricht den Merkmalen des § 1 der
zuvor unter II. benannten Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der
Merkmale der endgültigen Herstellung.
Vorstehender Beschluss sowie die der
Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke ( § 133 Abs. 1
Baugesetzbuch) sind öffentlich bekannt zu machen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.
Günter Scheib