Sitzung: 06.12.2006 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 60/053
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
I.        Die im vollen Wortlaut vorliegende Satzung der Stadt Hilden
über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der
Erschließungsanlage Menzelweg - von Henkenheide bis einschl. Haus Nr. 66a -
(Anlage 1) wird hiermit beschlossen.
II.       Alle
von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung
der Stadt Hilden vom 07.11.1988 in der zurzeit gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.
Der vorbezeichnete Abschnitt der Erschließungsanlage
ist endgültig hergestellt.
Er entspricht den Merkmalen des § 1 der zuvor
unter II. benannten Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der Merkmale
der endgültigen Herstellung.
Vorstehender Beschluss sowie die der
Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke ( § 133 Abs. 1
Baugesetzbuch) sind öffentlich bekannt zu machen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.“
Günter Scheib