Sitzung: 25.10.2006 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 14/026
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
für den Rechnungsprüfungsausschuss:
           "Der Rechnungsprüfungsausschuss
beschließt den als Anlage 1 beigefügten Schlussbericht."
Beschlussvorschläge
für den Rat der Stadt:
"1.  Die gemäß § 93 Abs. 2 GO NRW vom Kämmerer
auf- und vom Bürgermeister festgestellte Jahresrechnung über die Einnahmen und
Ausgaben des Haushaltsjahres 2005 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101
Abs. 1 GO NRW am 25.09.2006 geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im
Schlussbericht nach § 101 Abs. 3 GO NRW vom gleichen Tage festgehalten. Die
Jahresrechnung 2005 wird hiermit beschlossen. Sie wies folgendes
Abschlussergebnis aus:
Ergebnis der
Jahresrechnung 2005 |
||||
Einnahmen |
Gesamt |
Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
|
Anordnungs-Soll |
117.719.481,75 € |
112.186.494,34 € |
5.532.987,41 € |
|
+ |
neue
Haushalts-Einnahme-Reste |
3.449.939,99 € |
0,00 € |
3.449.939,99 € |
- |
Abgänge alte Haushalts-Einnahme-Reste |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
- |
Abgänge alte Kassen-Einnahme-Reste |
- 1.181.751,40 € |
- 1.198.250,14 € |
16.498,74 € |
Summe
bereinigte Solleinnahmen |
122.351.173,14 € |
113.384.744,48€ |
8.966.428,66 € |
Ausgaben |
Gesamt |
Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
|
Anordnungs-Soll |
119.682.541,22 € |
111.391.299,14 € |
8.291.242,08 € |
|
+ |
neue Haushalts-Ausgabe-Reste |
6.026.069,97 € |
2.430.036,89 € |
3.596.033,08 € |
- |
Abgänge alte Haushaltsreste |
3.357.439,05 € |
436.592,55 € |
2.920.846,50 € |
- |
Abgang alter
Kassenausgabereste |
- 1,00 € |
- 1,00 € |
0,00 € |
Summe bereinigte
Sollausgaben |
122.351.173,14 € |
113.384.744,48 € |
8.966.428,66 € |
2.   Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von dem vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 Abs. 3 GO NRW erstatteten Schlussbericht über die
Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005.
Er beschließt auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses,
dem Bürgermeister nach § 94 Abs. 1 GO NRW für die Haushaltswirtschaft 2005
Entlastung zu erteilen.
3.   Der Bürgermeister wird gebeten, den allgemeinen Berichtsband des
Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.09.2006 zur Einsichtnahme
für Einwohner und Abgabepflichtige bereitzuhalten und hierauf gem. § 101 Abs. 4
GO NRW in geeigneter Form öffentlich hinzuweisen."
Günter
Scheib