Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

Gemäß § 8 KAG NRW wird der beitragsfähige Aufwand für die nachmalige Herstellung des Rosenweges - von An den Linden bis Kölner Straße - ermittelt und abgerechnet.

 

Im Gegensatz zu der ursprünglichen Planung ist im Zuge der Ausbaumaßnahme folgende Änderung zum Tragen gekommen:

 

                 Änderung des Standorts einer Baumscheibe

                 Wegfall von zwei Parkplätzen vor dem Grundstück Kölner Str. 21

                 Verschiebung eines Parkplatzes vor dem Grundstück Kölner Str. 21 in westl. Richtung

                 Verschiebung eines Parkplatzes vor dem Grundstück Rosenweg 1 a in östl. Richtung.

 

Alle von der Anlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden vom 30.06.2005 in der derzeit gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.

 

Die nachmalige Herstellung der Anlage wurde im März 2006 abgeschlossen.

 

Vorstehender Beschluss sowie die der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke sind öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“