Sitzung: 25.10.2006 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 60/050
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
Gemäß § 8 KAG NRW wird der beitragsfähige Aufwand für die nachmalige Herstellung
des Rosenweges - von An den Linden bis Kölner Straße - ermittelt und
abgerechnet.
Im Gegensatz zu der ursprünglichen Planung
ist im Zuge der Ausbaumaßnahme folgende Änderung zum Tragen gekommen:
                Änderung des
Standorts einer Baumscheibe
                Wegfall von zwei Parkplätzen vor dem
Grundstück Kölner Str. 21
                Verschiebung eines Parkplatzes vor dem Grundstück
Kölner Str. 21 in westl. Richtung
                Verschiebung eines Parkplatzes vor dem Grundstück
Rosenweg 1 a in östl. Richtung.
Alle von der Anlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der
Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden vom 30.06.2005 in der derzeit
gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.
Die nachmalige Herstellung der Anlage wurde im März 2006 abgeschlossen.
Vorstehender Beschluss sowie die der Beitragspflicht unterliegenden
Grundstücke sind öffentlich bekannt zu machen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“