Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 4

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage Nr. WP 09 – 14 SV 68/004 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2010 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.