Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die als Anlage beigefügte in vollem Wortlaut vorliegende 15. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtungen der Stadt Hilden vom 10.07.1991 wird hiermit mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 11 dieser Satzung die Gebührensätze zu übernehmen sind, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV66/004 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen;

Gebührenbedarfsberechnung für 2010 beschließt und festsetzt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.