Sitzung: 16.12.2009 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 60/002
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:
Die als Anlage beigefügte in vollem Wortlaut
vorliegende 15. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der
Grundstücksabwassereinrichtungen der Stadt Hilden vom 10.07.1991 wird hiermit
mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 11 dieser Satzung die Gebührensätze zu
übernehmen sind, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV66/004
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen;
Gebührenbedarfsberechnung für 2010 beschließt
und festsetzt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.