Sitzung: 09.12.2009 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2
Vorlage: WP 09-14 SV 61/016
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
Zur Sicherung der städtebaulichen
Planung für den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 106B wird die
Veränderungssperre Nr. 47 gem. §§ 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in
der zurzeit gültigen Fassung für folgenden Bereich angeordnet:
Das
Plangebiet liegt im Bereich zwischen Herderstraße, Stockshausstraße,
Gerresheimer Straße und der Straße „Auf dem Sand“.
Die im vollen
Wortlaut der Sitzungsvorlage beigefügte Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre
Nr. 47 wird hiermit beschlossen.