Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

Zur Sicherung der städtebaulichen Planung für den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 106B wird die Veränderungssperre Nr. 47 gem. §§ 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung für folgenden Bereich angeordnet:

Das Plangebiet liegt im Bereich zwischen Herderstraße, Stockshausstraße, Gerresheimer Straße und der Straße „Auf dem Sand“.

Die im vollen Wortlaut der Sitzungsvorlage beigefügte Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre Nr. 47 wird hiermit beschlossen.