Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2009 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2009 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

 

Gefäßgröße

Gebühren 2008

Gebühren 2009

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.623,60 Euro

1.663,20 Euro

   770 l           “

1.894,20 Euro

1.940,40 Euro

1.100 l           “

2.706,00 Euro

2.772,00 Euro

     40 l   14-täglich

49,20 Euro

50,40 Euro

     60 l           “

73,80 Euro

75,60 Euro

     80 l           “

98,40 Euro

100,80 Euro

   120 l           “

147,60 Euro

151,20 Euro

   240 l           “

295,20 Euro

302,40 Euro

   660 l           “

811,80 Euro

831,60 Euro

   770 l           “

947,10 Euro

970,20 Euro

1.100 l           “

1.353,00 Euro

1.386,00 Euro

Biotonnen

   120 l   14-täglich

13,20 Euro

13,20 Euro

   240 l   14-täglich

26,40 Euro

26,40 Euro

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.

 

Die Tonnentauschgebühr pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für den Tonnentausch vor Ort pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 10,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von gebrauchten Restmülltonnen wird auf 25,00 Euro pro Tonne festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und 138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt.

 

Die Gebühr für den Sperrmüllexpress wird unverändert auf 40,00 Euro festgesetzt.

Ab einer dritten normalen Sperrgutanmeldung pro Kalenderjahr wird die Gebühr unverändert auf 20,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von Bauschutt wird mit 5,00 Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von Restmüll wird mit 5,00 Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Laubsack wird auf 1,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für Sonderleerungen beträgt für Altpapiercontainer 8,32 Euro.

Für Restmülltonnen/gelbe Tonnen beträgt die Gebühr 1/26 der aktuellen Gebühr.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.