Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt folgende Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 1.1.2009

 

Kleinkläranlagen

je angefang. cbm

19,12

€

Abflusslose Gruben

je angefang. cbm

18,23

€

Nur nach Bedarf:

 

 

 

Verlegung eines Schlauches von mehr als 50 m

je angefang. 10 m

2,20

 

Einsatz Spülwagen

je angefang. Std.

185,01

 

Einsatz Saugwagen

je angefang. Std.

171,79

 

 

Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird entsprechend geändert.“