Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe schlossen, dass in §1 die mit der Sitzungsvorlage NR. IV-68/047 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2009 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.