Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss folgende Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 1.1.2010

 

Kleinkläranlagen

je angefang. cbm

18,72

€

Abflusslose Gruben

je angefang. cbm

17,85

€

Nur nach Bedarf:

 

 

 

Verlegung eines Schlauches von mehr als 50 m

je angefang. 10 m

2,15

 

Einsatz Spülwagen

je angefang. Std.

180,82

 

Einsatz Saugwagen

je angefang. Std.

167,90

 

 

Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksabwassereinrichtungen wird entsprechend geändert.