Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die als Anlage beigefügte in vollem Wortlaut vorliegende 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtungen der Stadt Hilden vom 10.07.1991 wird hiermit mit der Maßgabe beschlossen, dass in §11 dieser Satzung die Gebührensätze zu übernehmen sind, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage IV-66-147 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen; hier: Gebührenberechnung für 2009 beschließt und festsetzt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.