Sitzung: 17.12.2008 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 6
Vorlage: WP 04-09 SV 20/147
Beschlussvorschlag:
„Nach Vorberatung
im Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt der Rat der Stadt Hilden den
Bürgermeister, die Rechte in der Gesellschafterversammlung der Stadt Hilden
Holding GmbH ohne Zustimmung des Rates dann vornehmen zu können, wenn
- die Entscheidung im Aufsichtsrat der
Stadt Hilden Holding GmbH mehrheitlich gefasst wurde, und
- kein Mitglied des Aufsichtsrates einen
Antrag gestellt hat, diesen Tagesordnungspunkt zuvor im Rat beraten und
beschließen zu lassen.“