Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

 

1.         Es wird eine „Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten             Abwasserleitungen nach §61a LWG NRW“ aufgestellt. Die Verwaltung wird beauf-        tragt einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

2.         In der o.a. Satzung ist zu regeln, dass für das Gebiet der festgesetzten Wasserschutzzone        im Hildener Süden die erstmalige Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2012 bzw. 31.12.2013      durchgeführt werden muss.

 

3.         Es wird von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, im übrigen Stadtgebiet für die     erstmalige Dichtheitsprüfung andere Fristen als den  31.12.2015 festzulegen. Die Fristen     sollen entsprechend der Terminplanung zur Inspektion/Sanierung des städtischen Kanal-   netzes festgesetzt und in der o.a. Satzung benannt werden.

 

4.         In den Stellenplan 2010 ist bei Amt 66 die notwendige Ingenieurstelle für die Abwicklung            der Aufgaben aufzunehmen.

 

5.         In den Haushaltsplan 2010 ff sind 159.000 € (für 2010 nur zeitanteilig 39.000€) für techni-          sche Dienstleistungen sowie Bau-             und Prüfkosten für den Bereich Grundstücksan-     schlusskanäle zusätzlich aufzunehmen. Im       Rahmen des Kostenersatzes erfolgt eine   Refi-

            nanzierung nach KAG.