Sitzung: 20.09.2006 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 4
Vorlage: WP 04-09 SV 20/076
Beschlussvorschlag:
"Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die in
vollem Wortlaut vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Vergnügungssteuersatzung
der Stadt Hilden vom 15.12.2005 rückwirkend zum 01.01.2005 (Änderungen zu
Artikel 1) bzw. rückwirkend zum 01.01.2006 (Änderungen zu Artikel 2).
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen."
(G. Scheib)