Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 4

Beschlussvorschlag:

 

 

"Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die in vollem Wortlaut vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hilden vom 15.12.2005 rückwirkend zum 01.01.2005 (Änderungen zu Artikel 1) bzw. rückwirkend zum 01.01.2006 (Änderungen zu Artikel 2).

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen."

 

 

 

 

 

(G. Scheib)