Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 66, 4.Änderung vom 08.10.2003.

 

Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Hildener Stadtgebietes im Gewerbegebiet „Hilden-Nordwest“ zwischen den Straßen Westring. Nordfriedhof/ Fernwasserleitung, Herderstraße und Ellerstraße und besteht aus zwei Teilen:

 

Der nördliche Teil des Plangebietes wird begrenzt durch die westliche Grenze des Flurstücks 1265, die nördliche Grenze der Flurstücke 1265 und 1264, die westliche Grenze der Flurstücke 1466, 927, 1522 und 1520, die südliche Grenze der Wasserleitungstrasse, die westliche Begrenzungslinie der Herderstraße, die nördliche Grenze der Straße Auf dem Sand, die westliche Grenze der Flurs­tücke1032, 1503, 867 und 866, die nördliche Grenze der Flurstücke 866, 1353, 1352 und 1484, die westliche Grenze der Flurstücke 606 und 536 und die südliche Grenze des Stockshausgrabens.

 

Der südliche Teil des Plangebietes wird begrenzt durch die östliche Straßenbegrenzungslinie des Westringes, die nördliche Grenze der Flurstücke 1290, 1289 und 1200, die westliche Grenze des Flurstückes 801, die südliche Begrenzungslinie der Straße Auf dem Sand, die östliche und nördliche Begrenzungslinie der Hans-Sachs-Straße, die östliche Begrenzungslinie der Flurstücke 1660 und 1659 sowie die nördliche Begrenzungslinie der Ellerstraße (unter Einbeziehung der Flurstücke 1652, 1655, 1659 und 1680).

 

Alle Flurstücke liegen in Flur 11 der Gemarkung Hilden.