Sitzung: 25.11.2009 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/006
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss,
1.      die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung wie folgt abzuhandeln:
1.1Â Â Â Â Schreiben des BUND vom 17.08.2009
Es wird darauf hingewiesen, dass zu der 50. Änderung des
Flächennutzungsplanes ein Umweltbericht erstellt worden ist, der zusammen mit
dem Flächennutzungsplan-Entwurf und der Begründung öffentlich ausgelegt worden
ist.
Die Evangelische Kirchengemeinde Hilden beabsichtigt, die nicht mehr für
kirchliche Zwecke und soziale Zwecke benötigten Grundstücke östlich der
Friedenskirche an der Werner-Egk-Straße / Schumannstraße zu entwickeln und einer
neuen Nutzung zuzuführen. Durch die Planung soll eine wohnbauliche Entwicklung
des östlichen Teilbereiches des Plangebietes ermöglicht werden. Das Umfeld des
Plangebietes ist bereits im Wesentlichen durch Wohnnutzungen geprägt. Geplant
ist eine Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung an der Werner-Egk-Straße durch
Einfamilienhäuser sowie die Errichtung eines Wohngebäudes für Seniorenwohnen im
Ãœbergang zum Gemeindezentrum Friedenskirche. Planungsintention ist,
insbesondere zwischen dem Gemeindezentrum und der neuen Wohnbebauung Verbindungen
zu schaffen und Synergien zu knüpfen.
Da die Gemeinbedarfsflächen in dem bisherigen Flächenausmaß am Standort
nicht mehr benötigt werden, ist eine wohnbauliche Nutzung des östlichen
Teilbereiches beabsichtigt. Ferner benötigt die Evangelische Kirchengemeinde
die durch den Verkauf von Grundstückflächen entstehenden Einnahmen für eine
Sanierung und Modernisierung des Gemeindezentrums. Anderweitige finanzielle
Mittel stehen der Kirchengemeinde hierfür nicht zur Verfügung. Somit stärkt die
Planung die bestehenden Gemeinbedarfseinrichtungen und sichert diese langfristig
am Standort.
Die Gemeinbedarfsflächen werden folglich nicht aufgegeben, diese werden
vielmehr auf den Bereich des Gemeindezentrums konzentriert, da durch Sanierung
und Umbau der Friedenskirche die Räumlichkeiten optimiert werden können. Somit
kann der Bevölkerung auch nach vorliegender Planung eine adäquate
Gemeinbedarfsversorgung sichergestellt werden.
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Die Aussage, dass in Zukunft durch die demografische Entwicklung immer
mehr Gemeinbedarfsflächen benötigt werden, wird grundsätzlich nicht geteilt.
Durch die demografische Entwicklung sind jedoch entsprechende anderweitige
Anforderungen an die Stadtplanung gegeben. So wird durch die vorliegende
Planung eine Wohnbaufläche auf Ebene des Flächennutzungsplanes vorbereitet, in
dem altengerechtes Wohnen geplant ist. Planungsintention ist, für junge
Familien aber auch Senioren entsprechenden Wohnraum vorzuhalten und hier ein
generationenübergreifendes Wohnen zu fördern. Demzufolge wird den Anregungen
nicht gefolgt.
1.2Â Â Â Â Schreiben
des Kreises Mettmann vom 12.08.2009
Die Anregungen des Kreisgesundheitsamtes werden zur Kenntnis genommen
und wurden in der Planung berücksichtigt. In dem Umweltbericht zur 50.
Flächennutzungsplanänderung wurden ergänzende Aussagen zum Immissionsschutz
getroffen. Zur Einschätzung und Konkretisierung der Verkehrslärmsituation wurde
auf die gesamtstädtische Lärmkartierung (Lärmkartierung zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden in Verbindung mit der Kartierung im
Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie – Straßenverkehrslärmemmissionen – April
2008, Grasy + Zanolli, Köln) der Stadt Hilden zurückgegriffen. Aus der
Lärmkartierung ist für das Plangebiet eine Hintergrundbelastung im Bestand
ersichtlich, die sich vorwiegend durch die Bundesautobahn BAB 3, die Hochdahler
Straße und die Gerresheimer Straße ergibt. Durch die Planung wird eine
geringfügig höhere Verkehrsbelastung und somit verkehrsinduzierten
Lärmimmissionen für den Bereich längs der Schumannstraße und Werner-Egk-Straße
durch die Planung mit 14 neuen Wohneinheiten in einer Reihenhausbebauung und 7
altengerechten Wohneinheiten sowie einer Wohngruppe in dem Wohnkomplex im
östlichen Anschluss an die Friedenkirche erwartet. Es werden jedoch keine erheblichen
Auswirkungen erwartet, da auch keine Verdoppelung der Verkehrsstärken prognostiziert
wird. Ferner wird darauf hingewiesen, dass unter Voraussetzung der bestehenden
Anforderungen nach Energieeinsparungsverordnung und der geplanten Bauweise als
KfW-40-Standort ohnehin z.B. Fenster verwendet werden müssen, die wegen ihrer
wärmedämmenden Eigenschaften auch schalldämmende Wirkungen besitzen, die
i. d. R. bereits der Schallschutzklasse III nach DIN 4109
entsprechen.
In Bezug auf die durch die Kindertagesstätte resultierenden
Lärmimmissionen wurde eine Immissionsschutzuntersuchung durch das Büro TAC –
Technische Akustik vorgenommen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, das die
durch die Außenanlagen der Kindertagesstätte ausgehenden Lärmemissionen nicht
zu einer Überschreitung der Immissionsschutzrichtwerte sowohl nach der TA-Lärm
als auch der Freizeitlärmrichtlinie führen.
Zu dem Hinweis in Bezug auf den Punkt Planungsrecht teilt die Verwaltung
mit, dass die landesplanerische Abstimmung nach § 32 Landesplanungsgesetz
bereits erfolgt ist.
1.3Â Â Â Â Die
während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen sind nicht anders zu bewerten,
als bereits im Offenlagebeschluss des Rates vom 24.06.2009 (Sitzungsvorlage WP
04-09 SV 61/285) beschlossen, soweit in den hier vorangehenden
Abwägungsentscheidungen 1.1 bis 1.2 keine Änderungen vorgenommen wurden. Es
wird insoweit auf den Beschluss vom 24.06.2009 verwiesen.
2.      Die 50. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NW vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der z.Zt. gültigen Fassung sowie gemäß § 6 Abs. 6
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der z.Zt. gültigen
Fassung unter Berücksichtigung der stattgebenen Anregungen beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Hildener Norden und wird begrenzt im Norden
durch die rückwärtigen Grundstücke der Wohnbebauung an der Händelstraße, im
Westen durch den Molzhausweg, im Süden durch die Schumannstraße sowie im Osten
durch die Werner-Egk-Straße. Davon betroffen ist das Flurstück 1578 der Flur 8
der Gemarkung Hilden.
Dem Beschluss liegt die Begründung inklusive Umweltbericht mit Stand vom
05.10.2009 zugrunde.