Sitzung: 25.11.2009 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 14/001
I.     Beschlussvorschlag:
1.    Der
gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur
Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht
vom 16.06.2009 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft
worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 20.10.2009 und im
Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2007 vom 16. Juni 2009 wird
hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2.    Der
Jahresüberschuss von 5.358.775,17 € geht in die Allgemeine Rücklage ein.
II.    Beschlussvorschlag (ohne den Bürgermeister):
1.    Der
Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007
entlastet.
2.    Der
Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den
JahÂresabschluss 2007 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO
NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden
JahresabÂschlusÂses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“
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