Beschluss: einstimmig beschlossen

I.      Beschlussvorschlag:

 

1.     Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 16.06.2009 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 20.10.2009 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.

 

Der Jahresabschluss 2007 vom 16. Juni 2009 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Der Jahresüberschuss von 5.358.775,17 € geht in die Allgemeine Rücklage ein.

 

 

II.     Beschlussvorschlag (ohne den Bürgermeister):

 

1.     Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007 entlastet.

 

2.     Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jah­resabschluss 2007 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresab­schlus­ses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“

 

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