Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden legt gem. § 73 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen den Geschäftskreis der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Bürgermeister vorübergehend wie folgt fest:

 

-           Dezernat I (Herr Beigeordneter Danscheidt) mit den Ämtern 10 (Haupt- und Personalamt), 14 (Rechnungsprüfungsamt), 26 (Amt für Gebäudemanagement), 32 (Ordnungsamt), 34 (Standesamt), 37 (Feuerwehr) sowie 80 (Team Wirtschaftsförderung)

 

-           Dezernat II (Herr Bürgermeister Thiele) mit 01 (Team Bürgermeisterbüro / Ratsangelegenheiten) und dem Amt 20 (Amt für Finanzservice)

 

-           Dezernat III (Herr Beigeordneter Gatzke) mit den Ämtern 41 (Kulturamt), 50 (Amt für Soziales und Integration) sowie 51 (Amt für Jugend, Schule und Sport).

 

-                      Dezernat IV (Herr Bürgermeister Thiele) mit den Ämtern 60 (Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt), 61 (Planungs- und Vermessungsamt), 66 (Tiefbau- und Grünflächenamt) sowie 68 (Zentraler Bauhof).

 

Die Beigeordneten Danscheidt und Gatzke vertreten sich gegenseitig. Der Kämmerer wird von Herrn Beigeordneten Danscheidt, in dessen Abwesenheit von Herrn Beigeordneten Gatzke, vertreten.